Keine Wildschäden im befriedeten Bezirk
30. März 2010 |
Jagdrecht Aktuell
§ 29 BJagdG gewährt keinen Ersatzanspruch für Wildschäden, die auf solchen Grundflächen entstehen, die in einem so genannten befriedeten Bezirk (etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6 NdsJagdG) liegen und auf denen gemäß § 6 BJagdG die Jagd ruht. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn das einschlägige [...]
