Vor einiger Zeit hatten wir bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg berichtet, das bei einem Kläger, der wegen Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt ist, die erforderliche persönliche waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit als nicht gegeben ansah. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
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