Kein Jagdschein nach Bestechung

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg berichtet, das bei einem Klä­ger, der wegen Vor­teils­ge­wäh­rung zu einer Geld­stra­fe von 90 Ta­ges­sät­zen rechts­kräf­tig ver­ur­teilt ist, die er­for­der­li­che per­sön­li­che waf­fen- und jagd­recht­li­che Zu­ver­läs­sig­keit als nicht ge­ge­ben ansah. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

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Kein Jagdschein für Tierquäler

Auch ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren wegen Tierquälerei kann, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zeigt, der Verlängerung eines Jagdscheins im Wege stehen. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall war der in Nörvenich wohnhafte Antragsteller wegen Tierquälerei in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotenen Nachstellen von Tieren streng geschützter

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Ein Jäger darf nicht bestechen!

Waffenbesitzer und Jäger müssen stets rechtstreu leben, wollen sie nicht ihre Zuverlässigkeit und damit ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse bzw. ihren Jagdschein verlieren. Deutlich zeigt das wieder einmal ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburgs, das jetzt die Klage eines Augsburger Laborarztes gegen einen Bescheid des Landratsamtes Augsburg abgewiesen hat, mit dem die

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