Die neue Förderung von elektronischen Fangmeldern in Niedersachsen ist erfolgreich gestartet: Insgesamt wurden 59 von 87 eingegangenen Anträgen bewilligt. Fördermittel in Höhe von 150.000 € können nun abfließen, damit Jägerinnen und Jäger Lebendfanggeräte 24 Stunden am Tag überwachen können. Sie werden dann sofort benachrichtigt, wenn ein Tier in die Falle gegangen ist. Durch die Förderungen können die Jägerschaften 1.000 elektronische Fangmelder anschaffen. Ein Fangmelder wird jeweils mit 75 Prozent der bewilligungsfähigen Kosten, maximal jedoch mit 150 €, gefördert.

Die Fangjagd dient insbesondere dem Schutz von seltenen Arten wie zum Beispiel Rebhuhn, Kiebitz und anderen Feld- und Wiesenvögeln vor Prädatoren wie Fuchs, Marder, Waschbär und Marderhund. Letztere zählen wie Nutria oder amerikanischer Minks zu den invasiven Arten, die heimische Arten gefährden und in ihrem Bestand reguliert werden müssen. Zudem schädigt die Nutria Deiche und Uferböschungen und stellt daher eine Gefahr für den Hochwasserschutz dar. Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen dürfen die Fangjagd nur nach Absolvierung eines qualifizierten Fangjagdseminars ausüben. Damit soll sichergestellt werden, dass Fallen fach- und so tierschutzgerecht wie möglich eingesetzt werden.
Lebendfanggeräte gelten inzwischen als tierschutzgerechtere Alternative zu Totschlagfallen, sodass die Ausstattung von Lebendfanggeräten mit elektronischen Fangmeldern heutzutage zum Standard werden sollen, um die belastende Verweildauer der Tiere in der Falle erheblich zu verkürzen. Mit der nun gestarteten Förderung setzt die niedersächsische Landesregierung eines der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, der die Ausstattung von Lebendfallen mit digitalen Meldern vorsieht.







