Der Rotwein vor der Jagd

Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall fuhr der Kläger, ein Jäger und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, mit seinem Kraftfahrzeug

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Das erschossene Islandpony

Es gehört zu den elementaren Verhaltensregeln der Jagdausübung, dass der Jäger einen Schuss auf Wild nur dann abgeben darf, wenn er sich über das Tier, das er beschießt, vergewissert hat. Ansonsten verbietet jede noch so geringe Unsicherheit und Unwägbarkeit den Schuss. Ein Verstoß gegen diese grundlegende Pflicht führt zur waffenrechtlichen

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Wer ein Pferd mit einem Wildschwein verwechselt…

Erschießt ein Jäger während der Jagd ein Pferd, darf der Jagdschein vorläufig eingezogen werden, da das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Maßnahme selbst dann, wenn man die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe in der Hauptsache als offen ansieht, überwiegt. Es besteht nämlich ein überragendes Gemeininteresse daran, das mit der privaten Verwendung

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Hund statt Wildschwein

Verwechselt ein Jäger im Wald einen Hund mit einem Wildschwein und erschießt ihn, handelt es sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten, aus dem nicht darauf geschlossen werden kann, dass der Jäger in Zukunft Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird und deshalb waffenrechtlich unzuverlässig ist. Mit dieser Begründung hat

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Schüsse im Wildgatter – und die Unzuverlässigkeit

Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte erfolgt von der zuständigen Behörde dann, wenn deren Inhaber gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen hat und mithin die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Im hier vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall ist dem Antragsteller, Inhaber einer Waffenbesitzkarte, wegen fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung die

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Kein Jagdschein für Tierquäler

Auch ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren wegen Tierquälerei kann, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zeigt, der Verlängerung eines Jagdscheins im Wege stehen. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall war der in Nörvenich wohnhafte Antragsteller wegen Tierquälerei in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotenen Nachstellen von Tieren streng geschützter

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