Die BGB-Gesellschaft der Jagdpächter

Gesellschaften sind nicht jagdpachtfähig gemäß § 11 Abs. 5 BJagdG; das gilt auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Im Außenverhältnis zur Jagdgenossenschaft erhält der einzelne Mitpächter als Gesamtgläubiger (§ 428 BGB) das Jagdausübungsrecht übertragen. Eine Auflösung oder eine Kündigung der zwischen den Mitpächtern bestehenden BGB-Gesellschaft lässt deshalb das Außenverhältnis zwischen den

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Mindestlaufzeit für Jagdpachtverträge

Eine die Mindestlaufzeit für Jagdpachtverträge (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BbgJagdG) unterschreitenden „Vereinbarung über die Jagdausübung“, aufgrund deren der Inhaber eines Eigenjagdbezirks nach § 6 Abs. 2 BbgJagdG der unteren Jagdbehörde eine jagdpachtfähige Person als für die Jagd und den Jagdschutz Verantwortlichen benennt, ist wirksam. Das Jagdgesetz für das

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Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrages wegen Handlungsunfähigkeit der Jagdgemeinschaft

Ist zwischen den Mitpächtern eines Jagdpachtvertrages das Verhältnis so zerrüttet, dass sich die Pächtergemeinschaft in einer Blockadesituation befindet, die zu einer Handlungsunfähigkeit der Jagdgemeinschaft führt, sind auch Verpächterrechte – nämlich die ordnungsgemäße Bejagung des Jagdbezirks – verletzt. Dieses rechtfertigt – soweit sich der einzelne Mitpächter das Zerwürfnis der Pächtergemeinschaft zurechnen

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Erben und Vererben von Jagdwaffen

Das Erbe eines Schützen, Jagdpächters oder Jägers anzutreten, ist bei weitem nicht so einfach. Es ergeben sich besondere Verpflichtungen. Verstorbener war Schütze oder Jäger Darf man Waffen und Munition eines Verstorbenen behalten, wenn dieser zu Lebzeiten Schütze, Jäger oder Jagdpächter gewesen ist? Muss man sie abgeben, oder zumindest das Erbe

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Jagdpacht

Der Jagdpachtvertrag ist eine Sonderform des Pachtvertrages. Er ist in § 11 BJagdG besonders geregelt. Durch ihn wird das Jagdausübungsrecht von der Jagdgenossenschaft beziehungsweise dem Besitzer einer Eigenjagd an den Jagdpächter verpachtet. Jagdpächter kann nur sein, wer jagdpachtfähig ist. Jagdpachtverträgen ist, wer seit mindestens drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt. Jagdpächter

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