Der Aufenthalt in der Natur, abseits asphaltierter Straßen, dient der Erholung und wirkt sich förderlich auf die Gesundheit aus. Wer einen Ausflug ins Grüne plant, nutzt häufig das Auto. Oft ist allerdings unklar, ob Feld- und Waldwege befahren dürfen oder nicht, zumal die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist. Zudem wissen viele Autofahrer nicht, welche Geschwindigkeiten und Verkehrsregeln in Wäldern gelten.

Wann dürfen Waldwege befahren werden?
In Deutschland dürfen die Bundesländer selbst darüber entscheiden, wie sie das Befahren von Feld- und Waldwegen regeln. Sie haben somit das Recht, zur Einschränkung von Betretung oder Befahrung des Waldes. Generell gilt: Das Befahren von Waldwegen ist dann erlaubt, wenn der Weg nicht ausschließlich der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient. Öffentliche Feldwege dürfen befahren werden, wenn es die Stadt oder Gemeinde gestattet. Feldwege, die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, dürfen hingegen nicht befahren werden. Es sei denn, die Befahrung dient einem forst- oder landwirtschaftlichen Zweck. Wer Motorsport im Wald betreibt, muss somit mit einem Bußgeld rechnen. Unzulässig sind auf privaten Wald- und Feldwegen auch die Befahrung zur Erholung, aus gewerblichen Gründen oder die Nutzung als Abkürzung.
Nicht-öffentliche Wald- und Feldwege
Die privaten Waldwege müssen hierfür nicht zwangsläufig mit Verbotsschildern ausgestattet sein, das Verbot gilt dennoch ausnahmslos. Werden die Wege trotzdem befahren, begehen die Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu Rechtstreit, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Die Verbote dienen dem Umwelt- und Naturschutz, denn wenn ein Fahrzeug im Wald Öl oder Benzin verliert, kommt es hierdurch zu Verunreinigungen des Bodens und von Gewässern. Auch das Parken an nicht-öffentlichen Wald- und Feldwege ist nicht erlaubt. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 120,00 Euro geahndet, schwere Verstöße sogar mit bis zu 25.000 Euro.
Welche Verkehrsregeln gelten im Wald?
Beim Befahren von Wald- und Feldwegen ist die StVO einzuhalten. An Kreuzungen gilt „Rechts vor Links“, wenn Verkehrszeichen nichts anderes ankündigen. Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, denn auch schwere, landwirtschaftliche Fahrzeuge kreuzen die Wege. Beim Verlassen eines Feld- oder Waldweges ist Vorfahrt zu gewähren. Kreuzt ein Bahnübergang den Waldweg, dann haben Schienenfahrzeuge Vorrang. Auf Wald- und Feldwegen gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Verkehrsschilder können aber auf zulässige Höchstgeschwindigkeiten verweisen. Generell ist die Geschwindigkeit an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen. Des Weiteren sind die Sicht, das Wetter, die persönliche Fahrfähigkeit und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung bei der Geschwindigkeit zu berücksichtigen.