Jagdsteuer für die Eigenjagden einer GmbH

Bei der Jagdsteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, die auch dann nicht von einer grundbesitzenden GmbH erhoben werden kann, wenn diese Eigentümerin eines Eigenjagdbezirks ist. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück der Klage der Arenberg Meppen GmbH, deren Alleingesellschafter eine gemeinnützige Stiftung ist (Stiftung Herzog-Engelbert-Charles und Herzogin Mathildis von

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Kein Jagdsteuerprivileg für Kommunen

Auch Kommunen müssen Jagdsteuer zahlen, wenn sie die Jagd in ihrem kommunalen Wald als Eigenjagd betreiben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage der Stadt Ingelheim gegen einen Jagdsteuerbescheid der Kreisverwaltung Bad Kreuznach abgewiesen. Die klagende Stadt ist Eigentümerin eines Waldgebiets. Sie betreibt die Jagd in diesem Gebiet

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Besteuerung der Eigenjagd

Ein Land- und Forstwirt, der aus seinem Eigenjagdrecht heraus Dritten gegen Entgelt die Teilnahme an Treibjagden gestattet oder sonst die Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren einräumt, erbringt insoweit keine land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen i.S. von Art. 25 Abs. 2 5. Gedankenstrich i.V.m. Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG und damit keine Dienstleistungen, die der Durchschnittssatzbesteuerung

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