Nun hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass in der zwangsweisen Duldung der Jagd auf dem Grundstückseigentum eines Gegners der Jagd eine Verletzung des Artikels 1 Protokoll Nr. 1 EMRK liegt. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem deutschen Beschwerdeführer Recht gegeben, der
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