Trophäenfischen

Das Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall betreibt der Antragsteller

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Zeitlich unbegrenzte Fuchsjagd

Einem Schafhalter steht ein Anspruch auf ein von Beutegreifern und Nahrungskonkurrenten völlig freies Umfeld für die Lämmeraufzucht nicht zu. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes in dem hier vorliegenden Fall einem Jäger und Schafhalter die Ausnahmegenehmigung von der Fuchsschonzeitverordnung zum zeitlich unbegrenzten Abschuss von Füchsen verweigert. Im März

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Der Jäger schießt den Wolf tot – nicht nur im Märchen

Die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund und die Tatsache, dass fahrlässig nicht erkannt worden ist, dass es sich um ein Tier der nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Art gehandelt hat, können die zuständige Staatsanwaltschaft zur Beantragung eines Strafbefehls veranlassen. So ist es jüngst von der Staatsanwaltschaft Koblenz in dem

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Greifvogelschauen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit einem Eilbeschluss die aufschiebende Wirkung der Widersprüche zweier Falkner gegen tierschutzrechtliche Verfügungen des Landkreises Cochem-Zell wiederhergestellt. Damit hat das Gericht behördliche Auflagen, die vor allem Flugzeiten und Schutznetze an den Vogelhütten betreffen, einstweilen außer Vollzug gesetzt. Die Antragsteller betreiben eine gewerbliche Flugschau mit Greifvögeln. Weniger

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Runder Tisch für Jäger und Tierschützer im Saarland

Sollen Jäger auch in Zukunft Hunde und Katzen schießen? Sollen Jäger weiterhin so genanntes Raubwild (z.B. Baummarder, Iltis und Wiesel) mit Fallen fangen? Sollen Jagdhunde weiterhin an lebenden Tieren, das heißt der Ente und dem Fuchs ausgebildet werden? Dies waren Fragen die beim ersten Treffen der vom Umweltministerium initiierten Gesprächsrunde

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Stadttauben

Das Fangen und Verfüttern verwilderter Stadttauben ist nicht als Schädlingsbekämpfung durch das Tierschutzgesetz gerechtfertigt. Mit dieser Begründung wies jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Klage eines Falkners und Jägers ab, der eine generelle Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz begehrte, um verwilderte Stadttauben töten zu können. Hierzu entwickelte er bereits einen speziellen Fangschlag,

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Kein Jagdschein für Tierquäler

Auch ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren wegen Tierquälerei kann, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zeigt, der Verlängerung eines Jagdscheins im Wege stehen. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall war der in Nörvenich wohnhafte Antragsteller wegen Tierquälerei in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotenen Nachstellen von Tieren streng geschützter

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