Das Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall betreibt der Antragsteller
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