Trophäenfischen

Das Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang („Drill“) lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall betreibt der Antragsteller

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Bleifreies Angeln im Saarland

Das Umweltministerium des Saarlandes hat gemeinsam mit dem Fischereiverband Saar und dem NABU Saarland eine Freiwillige Selbstverpflichtung zum bleifreien Angeln erarbeitet. Damit sollen Angler ermutigt werden, mit dem weitgehenden Verzicht auf den Einsatz bleihaltiger Angelgewichte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Zustandes unserer Flüsse und Seen zu leisten. Jedes

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„Hobbymäßiges Rutenangeln“ am Privatsee

Eigentümer von Binnenseeflächen sind, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, nicht berechtigt, Dritten das Recht zum „hobbymäßigen Rutenangeln“ im See zu übertragen. die Entscheidung erging zwar auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetzes, entsprechende Regelungen finden sich aber auch in den Fischereigesetzen aller anderen Bundesländer. Gewährte man dem Eigentümer des Sees

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