Waffenbesitzer haben eine Gebühr für die in regelmäßigen Abständen vorgeschriebene Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zu zahlen. Dies gilt nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbst dann, wenn die letzte derartige Überprüfung erst etwa zwei Jahre zurückliegt und inzwischen ein Jahresjagdschein erteilt wurde. Aufgrund der Waffengesetznovelle aus dem
Lesen