Mindestabschussplan in einem Jagdbezirk

Ein Mindestabschussplan ist dann rechtswidrig, wenn der Abschussfestsetzung nicht zu entnehmen ist, dass ihr eine Abwägung vorausgegangen ist, die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht und dass sich die Abschusshöhe in einem nachvollziehbaren Rahmen bewegt, der sich maßgeblich am aktuellen Wildbestand im konkreten Jagdbezirk orientiert. So das Verwaltungsgericht Trier in dem

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Jagdbezirk

Das deutsche Jagdrecht unterscheidet zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Einen Eigenjagdbezirk bilden die Grundstücke eines Eigentümers, wenn sie im Zusammenhang eine bestimmte Grundstücksgröße erreichen. Die Grenze für einen Eigenjagdbezirk liegt einer Grundstücksgröße von mindestens 150 ha, allerdings haben mittlerweile einige Bundesländer diese Grenze auf 250 ha hoch gesetzt. Einen gemeinschaftlichen

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