Der Streit um den Wildschaden – und das Gericht muss entscheiden

In einer Wildschadenssache ist nach bayerischem Landesrecht eine Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde (§ 35 Satz 1 BJagdG) nicht vorgesehen. Auch wenn das bayerischem Landesrecht unterliegende Vorverfahren an schwerwiegenden Mängeln leidet, hat das Gericht daher – gegebenenfalls nach Erhebung der erforderlichen Beweise – in der Sache selbst zu entscheiden.

Lesen

Wirtschaftlicher Schaden durch Wildverbiss

Ein im Wald oder auf landwirtschaftlich genutzten Feldern angefallener Wildschaden löst einen Schadensersatzanspruch nach § 29 Abs. 1 BJagdG aus. Für den Umfang der Ersatzpflicht sind die allgemeinen Vorschriften der §§ 249 ff BGB i.V.m. § 31 BJagdG maßgebend. Gemäß Absatz 2 kommt es auf den voraussichtlichen Absatzverlust zum Zeitpunkt

Lesen

Wildschäden: alle vorkommenden Hirsche zum Abschuss freigeben ?

Ein Antrag auf Erlegung von Hirschen außerhalb der Bewirtschaftungszone bedarf konkreter Angaben über Art und Umfang der zu verzeichnenden Wildschäden und ihrer Ursachen sowie zum Wildaufkommen und der Intensität der Jagdausübung. Mit dieser Begründung ist die Klage eines Jägers gegen die Nichterteilung einer Einwilligung zur Erlegung unter anderem von Rothirschen

Lesen

Der Jagdpächter und die Wildschäden

Übernimmt der Pächter eines Jagdbezirks im Vertrag mit der Jagdgenossenschaft die Haftung für Wildschäden nur eingeschränkt – indem etwa im Vertrag nach der Art der geschädigten Pflanzen oder nach der Art des schadensverursachenden Wildes differenziert, die Haftung durch Höchstbeträge oder Quoten begrenzt; vom Verschulden des Pächters, der Erstellung von Schutzvorrichtungen

Lesen

Wildschaden bei Erstaufforstungen

§ 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG ist, soweit Wildschaden an Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, nur bei Herstellung üblicher Schutzvorrichtungen ersetzt wird, nicht analog auf sogenannte Erstaufforstungen anwendbar, bei denen erstmals im Jagdbezirk ein Forstbestand geschaffen wird und

Lesen

Wenn das Rotwild Baumrinde frisst

Von einer unteren Jagdbehörde darf Jagdpächtern gegenüber angeordnet werden, eine bestimmte Anzahl Rotwild zu schießen, um Wildschaden wie Schälschäden in Grenzen zu halten. So das Verwaltungsgericht Kassel in den hier vorliegenden Eilverfahren, mit dem sich drei Jagdpächter gegen die Anordnung versucht haben zu wehren, dass in jedem Jagdbezirk mindestens drei

Lesen

Derr Wildverbiss

Ist es in einem Jagdrevier zu einem erheblichen Wildverbiss gekommen, darf die Jagdbehörde die Erhöhung der Abschusszahl anordnen. So das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem sich ein Jagdpächter gegen den sofortigen Vollzug eines angeordneten erhöhten Abschusses von Rehwild gewehrt hat. Nachdem in einem Wald im

Lesen

Klagefrist gegen die Feststellung des Wildschadens

Die zweiwöchige Frist des § 37 Abs. 1 des Hessischen Jagdgesetzes zur Erhebung einer Klage gegen einen Vorbescheid, durch den der ersatzfähige Wildschaden festgestellt worden ist, läuft unabhängig davon, ob dem Vorbescheid eine (ordnungsgemäße) Rechtsmittelbelehrung (§ 36 Abs. 5 Satz 4 HJagdG) beigefügt war. Die Bestimmung des § 58 Abs.

Lesen

Der Abschuss einer Muffelwildherde

Hat die zuständige Gemeinde verkannt, dass gravierende Wildschäden nicht länger nur mit einer Begrenzung des Bestandes, flankiert durch Maßnahmen wie Heufütterung oder Vergrämung des Wildes begegnet werden darf, ist das rechtlich geschützte Interesse der Klägerin als Waldeigentümerin an der Verhinderung weiterer Eigentumsbeeinträchtigungen durch gravierende Waldschäden nicht hinreichend berücksichtigt worden. Mit

Lesen

Jagdgenossenschaft und Jagdpächter beim Wildschaden

Zwar hat nach § 29 Abs. 1 Satz 1 BJagdG grundsätzlich die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu erstatten. Hat jedoch der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise im Vertrag mit der Jagdgenossenschaft übernommen, so trifft ihn die Ersatzpflicht (§ 29 Abs. 1 Satz 3 BJagdG). Eine Haftung

Lesen

Wildschaden und die Nachmeldung

Zur Erforderlichkeit der Nachmeldung neuer, zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretender Wildschäden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen hat nun der Bundesgerichtshof erneut Stellung genommen: Nach § 34 Satz 1 BJagdG erlischt allerdings der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht

Lesen

Wildschaden an Baumpflanzungen

Der Bundesgerichtshof hat ein aktuell bei ihm anhängiges Revisionsverfahren zum Anlass genommen, zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft Stellung zu nehmen: In dem entschiedenen Fall stand die Verpflichtung des beklagten Jagdpächters aus § 29 Abs. 1 BJagdG zum Ersatz des im Winter 2004/2005 angefallenen Wildschadens zwischen den Parteien

Lesen

Wildschaden

Unter Wildschaden versteht man den Schaden, den Wild in der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft verursacht. Der Wildschaden steht seit jeher im Interessenkonflikt zwischen dem Landwirt bzw. Forstwirt und dem Jäger. Klagen über hohe Wildschäden sind bereit aus der karolingischen Zeit des frühen Mittelalters aktenkundig. Seitdem führt immer wieder der Wunsch

Lesen

Keine Wildschäden im befriedeten Bezirk

§ 29 BJagdG gewährt keinen Ersatzanspruch für Wildschäden, die auf solchen Grundflächen entstehen, die in einem so genannten befriedeten Bezirk (etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6 NdsJagdG) liegen und auf denen gemäß § 6 BJagdG die Jagd ruht. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs

Lesen

Der Jäger und der rheinische Spargel

Zumindest für Jäger in Nordrhein-Westfalen ist Spargel ein Gartengewächs und kein Feldgewächs. Sagt der Bundesgerichtshof. Die Beantwortung der Frage, ob der feldmäßige Anbau eines herkömmlichen Gartengewächses – in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit des Spargels – in der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung einiges Gewicht hat, unterliegt der

Lesen