Der Schoppen vor der Jagd

Vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG geht mit Waffen nur um, wer sie in nüchternem Zustand gebraucht und so sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zur Gefährdung Dritter führen können. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein

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Der Rotwein vor der Jagd

Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall fuhr der Kläger, ein Jäger und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, mit seinem Kraftfahrzeug

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Kaninchenjagd im eigenen Garten

Die Verwendung für die Kaninchenjagd im eigenen Garten erfordert es nicht, dafür eine geladene Waffe bereit zu halten. Für das Bundesverwaltungsgericht besteht keinerlei Zweifel, dass die Aufbewahrung von Waffen in durchgeladenem Zustand grundlegenden Vorsichts- bzw. Sorgfaltsmaßgaben im Umgang bzw. bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sinne von §

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Wer ein Pferd mit einem Wildschwein verwechselt…

Erschießt ein Jäger während der Jagd ein Pferd, darf der Jagdschein vorläufig eingezogen werden, da das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Maßnahme selbst dann, wenn man die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe in der Hauptsache als offen ansieht, überwiegt. Es besteht nämlich ein überragendes Gemeininteresse daran, das mit der privaten Verwendung

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Waffenrechtliche Regelprüfung eines Jagdscheininhabers

Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der – gebührenpflichtigen – waffenrechtlichen Regelüberprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach § 4 Abs. 3 WaffG. Die waffenrechtliche Regelüberprüfung ist jedenfalls dann nicht entbehrlich, wenn im jagdrechtlichen Verfahren auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins keine entsprechende Überprüfung erfolgt ist. Die Überprüfung kann auch dann stattfinden,

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Wein gefährdet Ihren Waffenschein

Winzer aufgepasst: Eine weinrechtliche Straftat – notabene: kein Alkoholdelikt sondern ein Verstoß gegen das Weingesetz mit seinen Vorschriften über die Herstellung und Inverkehrbringung von Wein n- kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit auch den Verlust von Waffenbesitzkarte und Jagdschein nach sich ziehen. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Mainz

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Kein Jagdschein nach mehr als 10 Jahre altem Untreue-Vorwurf

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist jetzt die Klage eines Bauunternehmers auf Verlängerung seines Jagdscheines gescheitert, der wegen Beihilfe zur Untreue seit Februar 2007 rechtskräftig zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr strafgerichtlich verurteilt ist. Der Kläger gelte, so das Verwaltungsgericht, wegen seiner strafgerichtlichen Verurteilung für die Dauer von

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Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung trotz Jagdschein

Die waffenrechtliche Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit ist grundsätzlich auch bei Jagdscheininhabern erforderlich. Sie kann im Abstand von weniger als drei Jahren erfolgen, wenn dann ein Überprüfungskonzept der Waffenbehörde zugrunde liegt. Die Gebühr für die Verlängerung eines Jagdscheins ist nicht auf die Gebühr für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anrechenbar. Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom

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Kein Jagdschein nach Bestechung

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg berichtet, das bei einem Klä­ger, der wegen Vor­teils­ge­wäh­rung zu einer Geld­stra­fe von 90 Ta­ges­sät­zen rechts­kräf­tig ver­ur­teilt ist, die er­for­der­li­che per­sön­li­che waf­fen- und jagd­recht­li­che Zu­ver­läs­sig­keit als nicht ge­ge­ben ansah. Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg wurde jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

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Hund statt Fuchs – und der Jagdschein ist futsch

Die versehentliche Tötung eines Hundes, den ein Jäger mit einem Fuchs verwechselt hatte, rechtfertigt die Einziehung des Jagdscheines. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgerichts Leipzig den Antrag eines Jägers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, der sich gegen die sofortige Vollziehung der Einziehung seines Jagdscheins gewandt hat. Am Nachmittag des 26.

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Extremistische Unzuverlässigkeit

Verfassungsfeindliche Aktivitäten stehen der Erteilung eines Waffenscheins regelmäßig auch dann entgegenstehen, wenn diese Aktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausgeübt werden. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in dem Klageverfahren des ehemaligen, langjärhigen DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey. Der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits ist Mitglied der Deutschen Volksunion (DVU)

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Ein Jäger darf nicht bestechen!

Waffenbesitzer und Jäger müssen stets rechtstreu leben, wollen sie nicht ihre Zuverlässigkeit und damit ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse bzw. ihren Jagdschein verlieren. Deutlich zeigt das wieder einmal ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburgs, das jetzt die Klage eines Augsburger Laborarztes gegen einen Bescheid des Landratsamtes Augsburg abgewiesen hat, mit dem die

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