Einer Person, die als Vorsitzende des Kreisverbandes Bremen-Stadt der NPD tätig ist, fehlt es an der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen in dem hier vorliegenden Fall das Waffenverbot und den Widerruf einer Waffenerlaubnis als rechtmäßig angesehen. Der Kläger besaß Erlaubnisse zum Besitz
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