Die Hege bezeichnet im Jagdrecht alle diejenigen Maßnahmen, welche die Lebensgrundlage des Wildess betreffen. Sie ist ein Grundelement der Waidgerechtigkeit. Das jagdrechtliche Hegebebot verpflichtet die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht umfasst alle Wildarten, auch solche, etwa durch eine Schonzeitregelung dauerhaft nicht gejagt werden können. Vielfach
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