Ein Antrag auf Erlegung von Hirschen außerhalb der Bewirtschaftungszone bedarf konkreter Angaben über Art und Umfang der zu verzeichnenden Wildschäden und ihrer Ursachen sowie zum Wildaufkommen und der Intensität der Jagdausübung. Mit dieser Begründung ist die Klage eines Jägers gegen die Nichterteilung einer Einwilligung zur Erlegung unter anderem von Rothirschen
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