Gebührenpflicht für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit

Waffenbesitzer haben eine Gebühr für die in regelmäßigen Abständen vorgeschriebene Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zu zahlen. Dies gilt nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbst dann, wenn die letzte derartige Überprüfung erst etwa zwei Jahre zurückliegt und inzwischen ein Jahresjagdschein erteilt wurde. Aufgrund der Waffengesetznovelle aus dem

Lesen

Waffenrechtliche Regelprüfung eines Jagdscheininhabers

Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der – gebührenpflichtigen – waffenrechtlichen Regelüberprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach § 4 Abs. 3 WaffG. Die waffenrechtliche Regelüberprüfung ist jedenfalls dann nicht entbehrlich, wenn im jagdrechtlichen Verfahren auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins keine entsprechende Überprüfung erfolgt ist. Die Überprüfung kann auch dann stattfinden,

Lesen

Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung trotz Jagdschein

Die waffenrechtliche Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit ist grundsätzlich auch bei Jagdscheininhabern erforderlich. Sie kann im Abstand von weniger als drei Jahren erfolgen, wenn dann ein Überprüfungskonzept der Waffenbehörde zugrunde liegt. Die Gebühr für die Verlängerung eines Jagdscheins ist nicht auf die Gebühr für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anrechenbar. Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom

Lesen