Kaninchenjagd im eigenen Garten

Die Verwendung für die Kaninchenjagd im eigenen Garten erfordert es nicht, dafür eine geladene Waffe bereit zu halten. Für das Bundesverwaltungsgericht besteht keinerlei Zweifel, dass die Aufbewahrung von Waffen in durchgeladenem Zustand grundlegenden Vorsichts- bzw. Sorgfaltsmaßgaben im Umgang bzw. bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sinne von §

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210 Euro für eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle

Der Gebührenrahmen in Höhe von 210 EUR als Mindestgebühr für eine verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle ist rechtswidrig. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall entschieden, in dem sich ein Jäger und Waffenbesitzer gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart für eine bei ihm vor Ort durchgeführte Waffenkontrolle gewehrt hat. In

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Die Aufbewahrung der Waffen

„Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ So bestimmt es seit dem 1. April 2003 § 36 des neuen Waffengesetzes. An sich ein selbstverständlicher Grundsatz, dem wohl auch schon zu Zeiten

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