Die Duldung der Jagdausübung

Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung und der darin vorgesehenen Einzelfallprüfung muss auch derjenige die Jagdausübung auf seinem Grundstück dulden, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren, mit dem ein Grundstückseigentümer die Jagdausübung auf seinen Grundstücken verhindern wollte. Der Antragsteller, ein Winzer

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Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft

Die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft stellt für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung dar. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung getragen, wonach die gesetzliche Mitgliedschaft eines Grundeigentümers,

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Grundstückseigentümer und die Duldung der Jagd

Nun hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass in der zwangsweisen Duldung der Jagd auf dem Grundstückseigentum eines Gegners der Jagd eine Verletzung des Artikels 1 Protokoll Nr. 1 EMRK liegt. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem deutschen Beschwerdeführer Recht gegeben, der

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