Der Jagdpächter und die Wildschäden

Übernimmt der Pächter eines Jagdbezirks im Vertrag mit der Jagdgenossenschaft die Haftung für Wildschäden nur eingeschränkt – indem etwa im Vertrag nach der Art der geschädigten Pflanzen oder nach der Art des schadensverursachenden Wildes differenziert, die Haftung durch Höchstbeträge oder …

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Die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen

Das deutsche Jagdrecht soll aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Juni 2012 bezüglich der Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft und Ausübung der Jagd trotz entgegenstehender ethischer Motive des Grundstückseigentümers geändert werden: Wenn ein Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er …

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Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft

Die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft stellt für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes …

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Der Ertragsanteil des Jagdgenossen

Bei der Berechnung des Reinertrags im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 BJagdG sind nur die notwendigen Aufwendungen der Jagdgenossenschaft abzugsfähig . Beim Erwerb von Maschinen, die nicht der unmittelbaren Aufgabenerfüllung der Jagdgenossenschaft dienen, stellen die hiermit im …

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Jagdpacht

Der Jagdpachtvertrag ist eine Sonderform des Pachtvertrages. Er ist in § 11 BJagdG besonders geregelt. Durch ihn wird das Jagdausübungsrecht von der Jagdgenossenschaft beziehungsweise dem Besitzer einer Eigenjagd an den Jagdpächter verpachtet.

Jagdpächter kann nur sein, wer jagdpachtfähig ist. Jagdpachtverträgen …

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Jagdkataster

Das Jagdkataster ist ein Verzeichnis aller Jagdreviere sowie deren Eigentümer. Je nach Landesrecht unterschiedlich wird das Jagdkataster Entweder durch die Unteren Jagdbehörden, durch die Jagdgenossenschaften oder durch die Gemeinden geführt.

Das Jagdkataster besteht aus

  • einer Übersichtsliste mit allen bejagdbaren (Teil-)Flurstücken,
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Jagdgenossenschaft

Jagdgenossenschaften sind nach der Definition der deutschen Jagdgesetze Zusammenschlüsse der Eigentümer aller Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem solchen gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen der Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und eine gewisse …

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