Jagdschutz
11. April 2010 | Im BlickpunktDer Jagdschutz umfasst, so definiert es § 23 BJagdG, nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor vor Wilderern, vor Futternot, vor Wildseuchen und vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften. Dies sind insbesondere die Vorschriften über [...]