Forstwirtschaftliche Vereinigungen in der Holzvermarktung

Der Bundesrat möchte die Wettbewerbsfähigkeit forstwirtschaftlicher Vereinigungen stärken. In seiner heutigen Sitzung hat er deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen. Hiernach sollen forstwirtschaftliche Vereinigungen ergänzend zu ihren bisherigen Aufgaben das Holz ihrer Mitglieder vermarkten dürfen. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die zunehmende Marktkonzentration in der Holzindustrie. Da der Holzverkauf die wesentliche Einnahmequelle von Waldbesitzern sei, müsse das Aufgabenspektrum der Vereinigungen erweitert werden. Andernfalls könnten diese nicht erfolgreich bestehen.

Forstwirtschaftliche Vereinigungen in der Holzvermarktung

Darüber hinaus beabsichtigen die Länder, mit ihrem Vorstoß die nachhaltige Nutzung bestimmter landwirtschaftlicher Flächen zu sichern. Nach dem Gesetzentwurf sollen Flächen, die mit schnellwachsenden Baumarten bepflanzt sind (Kurzumtriebsplantagen) oder die neben dem Baumbestand gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (Agroforstsysteme), nicht mehr unter das Bundeswaldgesetz fallen, da sie anders bewirtschaftet werden müssten als Waldgebiete.

In einer begleitenden Entschließung unterstreicht der Bundesrat seine Auffassung, dass vor dem Hintergrund des Klimawandels der Aufbau möglichst stabiler, vitaler und standortgerechter Wälder unbedingt erforderlich ist. Insbesondere sei es notwendig, dass den Waldbesitzern vor dem Hintergrund der klimabedingten Risiken ein möglichst breites, flexibles Spektrum an Handlungsoptionen bei der Bewirtschaftung der Wälder zur Verfügung stehe. Weiterer Vorgaben durch Bundesrecht bedürfe es hingegen nicht.

Die vom Bundesrat Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sie dem Bundestag vorlegen muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.