Neue Kormoranverordnung in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Novellierung der so genannten Kormoranverordnung beschlossen. Danach bleibt in Baden-Württemberg der Abschuss von Kormoranen in allen Vogel- und Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmälern ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung verboten. Außerhalb der Schutzgebiete und der bebauten Bereiche dürfen Kormorane …

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