Wie in den meisten Bundesländern, so werden auch im Freistaat Sachsen Naturpark, Biosphärenreservat sowie Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete per Rechtsverordnung festgelegt.
In Sachsen existieren folgende per Gesetz oder Rechtsverordnung festgelegten Gebiete und Regelungen:
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Naturschutzbeiräte
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Kennzeichnung der geschützten Teile von Natur und Landschaft
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Ökokonto und das Kompensationsflächenkataster
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Festsetzung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (Biosferowy Rezerwat „Hornjoluziska Hola a Haty“) und der Schutzzonen I und II dieses Biosphärenreservates als Naturschutzgebiet
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Naturpark Dübener Heide, Teilgebiet Sachsen
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Naturschutzdienst
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Vollzug des Härtefallausgleiches auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Abgrenzung des Nationalparkes „Sächsische Schweiz“
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bestimmung der Zuständigkeiten zum Erlass und zur Änderung von Schutzgebietsverordnungen
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Vollzug des § 26 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege – Schutz bestimmter Biotope