Die Jagdbehörden, also die örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Verwaltungsbehörden, sind grundsätzlich Behörden der einzelnen Bundesländer. Dies gilt auch für den Vollzug des Bundesjagdgesetzes: auch der Vollzug dieses Bundesgesetzes ist grundsätzlich Angelegenheit des jeweiligen Bundeslandes, so dass etwa auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
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