Die Einbindung in eine Jagdgenossenschaft stellt für einen Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige Belastung dar. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung getragen, wonach die gesetzliche Mitgliedschaft eines Grundeigentümers, der
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