Der Jagdpachtvertrag ist eine Sonderform des Pachtvertrages. Er ist in § 11 BJagdG besonders geregelt. Durch ihn wird das Jagdausübungsrecht von der Jagdgenossenschaft beziehungsweise dem Besitzer einer Eigenjagd an den Jagdpächter verpachtet.
Jagdpächter kann nur sein, wer jagdpachtfähig ist. Jagdpachtverträgen …
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