Auch Kommunen müssen Jagdsteuer zahlen, wenn sie die Jagd in ihrem kommunalen Wald als Eigenjagd betreiben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage der Stadt Ingelheim gegen einen Jagdsteuerbescheid der Kreisverwaltung Bad Kreuznach abgewiesen. Die klagende Stadt ist Eigentümerin eines Waldgebiets. Sie betreibt die Jagd in diesem Gebiet
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