Winzer aufgepasst: Eine weinrechtliche Straftat – notabene: kein Alkoholdelikt sondern ein Verstoß gegen das Weingesetz mit seinen Vorschriften über die Herstellung und Inverkehrbringung von Wein n- kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit auch den Verlust von Waffenbesitzkarte und …
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