Der Eilantrag von Tierschutzverbänden gegen die Abschussgenehmigung eines Wolfes ist nicht zulässig.
Mit dieser Begründung ist vom Verwaltungsgericht Lüneburg in den hier vorliegenden Fällen die Außervollzugsetzung zweier Wolfsabschüsse abgelehnt worden. Die Anträge hatten zwei Tierschutzverbände, beide nach § 3 des …
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