Neues Waldgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag ein neues Waldgesetz beschlossen.

Neues Waldgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Das Gesetz baut zwar auf den bewährten Ansätzen des alten Waldgesetzes auf, führt jedoch zahlreiche Neuerungen ein. Die darin aufgeführten Kriterien einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft umfassen nun auch

  • die Vermeidung flächigen Befahrens,
  • der Schutz von Alt- und Totholz,
  • die Vermeidung von Entwässerungen des Waldes und
  • die Beachtung der Natura-2000 Gebietsziele.

Das neue Waldgesetz stellt gleichzeitig klar, dass auch der Wald der Landesforstanstalt Landeswald nach den Grundsätzen der naturnahen Forstwirtschaft zu bewirtschaften ist.

Zudem schafft das Gesetz doppelte Zuständigkeiten ab. Zukünftig ist die Forstbehörde für Projekte im Wald auch nach Bundesnaturschutzgesetz zuständig und nicht die Naturschutzbehörde. Die Forstbehörde ist damit der umfassende Ansprechpartner, wenn es um den Wald geht.

Neu sind außerdem die gesetzlichen Aufgaben der Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Waldpädagogik.