Das Landeskabinett hat den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Beabsichtigt ist eine umfangreiche Novelle des Waldrechts in Mecklenburg-Vorpommern,

Neben einer allgemeinen Anpassung an Europäische Normen sowie Bundesrecht und sonstiges Landesrecht sind unter anderem folgende Änderungen angestrebt:
- Wegfall einzelner Genehmigungspflichten (z.B. bei der Teilung von Kleinstflurstücken);
- Aufhebung des Vorkaufsrechts des Landes zu Gunsten öffentlicher Waldbesitzer;
- Erweiterung von Reitmöglichkeiten im Wald durch private Vereinbarungen;
- Weitgehende Gestaltungsfreiheit von Wald in denkmalgeschützten Parkanlagen;
- Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht zur Stärkung der Rechtssicherheit;
- Gründung eines Landeswaldforums zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements für den Wald.
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Landtag zur ersten Lesung zugeleitet werden.
Mecklenburg-Vorpommern gehört mit rd. 22 % Waldanteil an der Landesfläche zu den waldarmen Regionen (Durchschnittlicher Waldanteil in der Bundesrepublik Deutschland über 30 %, in der EU 42 %).