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Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung trotz Jagdschein

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8. Juni 2010 | Jagdrecht Aktuell

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Die waffenrechtliche Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit ist grundsätzlich auch bei Jagdscheininhabern erforderlich. Sie kann im Abstand von weniger als drei Jahren erfolgen, wenn dann ein Überprüfungskonzept der Waffenbehörde zugrunde liegt. Die Gebühr für die Verlängerung eines Jagdscheins ist nicht auf die Gebühr für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung anrechenbar.

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 19. Mai 2010 – 1 A 259/09
[Eine ausführliche Darstellung dieses Urteils finden Sie in der Waffenrechtslupe]

 

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