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Verordnung über das Naturschutzgebiet “Insel Walfisch”

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20. April 2010 | Jagdrecht Aktuell

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Am Donnerstag, den 22. April 2010, tritt die neue Verordnung über das Naturschutzgebiet “Insel Walfisch” in Kraft. Das in der inneren Wismarbucht gelegene etwa 84 Hektar große Naturschutzgebiet umfasst die 12 Hektar große Landfläche der Insel und die umliegenden Wasserflächen. Die endgültige Unterschutzstellung des vorab einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes dient dem dauerhaften Erhalt einer überregional bedeutsamen Küstenvogelinsel. Dazu gehören auch die sie umgebenden Flachwasserbereiche.

Die Insel Walfisch ist Lebensraum einer Vielzahl von Wat- und Wasservögeln wie Eiderente, Austernfischer, Brandgans und Mittelsäger und sie ist Standort küstenspezifischer Ausprägungen geschützter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. Aufgrund der Insellage und der damit verbundenen relativen Ungestörtheit sowie dem Vorhandensein nahegelegener Nahrungsflächen in den Strand- und Flachwasserbereichen stellt dieses Gebiet einen wichtigen Rückzugsraum für die in ihrem Bestand bedrohten Küstenvögel dar. Vom Frühjahr bis zum Herbst wird das Naturschutzgebiet von den Mitgliedern des Vereins “Insel Langenwerder” betreut. Dies umfasst die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten und die Umsetzung des bestehenden Anlege- und Betretungsverbots.

 

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