Die Aufbewahrung der Waffen
1. Februar 2004 | Jagdrecht Aktuell„Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ So bestimmt es seit dem 1. April 2003 § 36 des neuen Waffengesetzes. An sich ein selbstverständlicher Grundsatz, dem wohl auch schon zu Zeiten des „alten“ Waffengesetzes jeder verantwortungsbewusste [...]