Rabenkrähen und der durch sie verursachte Ernteausfall
9. April 2010 | Jagdrecht AktuellEs besteht kein Amtshaftungsanspruch für einen Ernteausfall durch Rabenkrähen. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe auf die Klage eines Landwirts, der im Rhein-Neckar-Raum Tabakpflanzen anbaut. Der Landwirt begehrte vom beklagten Bundesland Baden-Württemberg Schadensersatz, weil zwei Tage nach der ersten Tabakpflanzung im Mai 2009 ständig mindestens 30 Rabenkrähen auf seinem Feld gewesen seien und ca. 28.000 [...]