Kein Jagdschein für Tierquäler
25. Mai 2009 | Jagdrecht AktuellAuch ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren wegen Tierquälerei kann, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zeigt, der Verlängerung eines Jagdscheins im Wege stehen. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall war der in Nörvenich wohnhafte Antragsteller wegen Tierquälerei in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotenen Nachstellen von Tieren streng geschützter Arten verurteilt worden. Das Urteil [...]