Waffenrechtliche Regelprüfung eines Jagdscheininhabers
19. Mai 2011 |
Jagdrecht Aktuell
Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der – gebührenpflichtigen – waffenrechtlichen Regelüberprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach § 4 Abs. 3 WaffG. Die waffenrechtliche Regelüberprüfung ist jedenfalls dann nicht entbehrlich, wenn im jagdrechtlichen Verfahren auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins keine entsprechende Überprüfung erfolgt ist. Die Überprüfung kann auch dann stattfinden, wenn seit der letzten Regelüberpüfung [...]

