Jagdschein
10. April 2010 |
Im Blickpunkt
Der Jagdschein bezeichnet die Urkunde zum Nachweis des Jagdrechts seines Inhabers. durch den Jagdschein soll sichergestellt werden, dass nur ausreichend ausgebildete Lehrer die Jagd ausüben. Der Jagdschein berechtigt jedoch für sich alleine genommen noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben, hierzu ist in dem jeweiligen Jagdbezirk stets noch die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten, also des [...]
