Jagdbezirk
10. April 2010 | Im BlickpunktDas deutsche Jagdrecht unterscheidet zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken. Einen Eigenjagdbezirk bilden die Grundstücke eines Eigentümers, wenn sie im Zusammenhang eine bestimmte Grundstücksgröße erreichen. Die Grenze für einen Eigenjagdbezirk liegt einer Grundstücksgröße von mindestens 150 ha, allerdings haben mittlerweile einige Bundesländer diese Grenze auf 250 ha hoch gesetzt. Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden demgegenüber alle Grundflächen [...]