Jagdbezirke nach der Hannoverschen Jagdordnung vom 11. März 1859
23. März 2011 |
Jagdrecht Aktuell
Eine im Jahr 1859 auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Hannoverschen Jagdordnung erfolgte Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk kann eine einzelfallbezogene Regelung mit konstitutiver Wirkung in der Gestalt einer Anschlussverfügung darstellen, die nach heutigem Verständnis einer Angliederungsverfügung nach § 5 Abs. 1 BJagdG entspricht. Der mit [...]

