Neue Kormoranverordnung in Baden-Württemberg
13. August 2010 |
Jagdrecht Aktuell
Die baden-württembergische Landesregierung hat die Novellierung der so genannten Kormoranverordnung beschlossen. Danach bleibt in Baden-Württemberg der Abschuss von Kormoranen in allen Vogel- und Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmälern ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung verboten. Außerhalb der Schutzgebiete und der bebauten Bereiche dürfen Kormorane dagegen künftig vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres auch ohne eine vorherige [...]

