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Neue Kormoranverordnung in Baden-Württemberg

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13. August 2010 | Jagdrecht Aktuell

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Die baden-württembergische Landesregierung hat die Novellierung der so genannten Kormoranverordnung beschlossen. Danach bleibt in Baden-Württemberg der Abschuss von Kormoranen in allen Vogel- und Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmälern ohne vorherige behördliche Ausnahmegenehmigung verboten. Außerhalb der Schutzgebiete und der bebauten Bereiche dürfen Kormorane dagegen künftig vom 16. August bis 15. März eines jeden Jahres auch ohne eine vorherige behördliche Genehmigung abgeschossen werden.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass sich der Kormoranbestand seit dem Winter 2002 von 6.000 bis 7.000 Vögel auf 10.000 Exemplare im Winter 2009 und damit um etwa 50 Prozent erhöht hat. Im selben Zeitraum sei der der Brutbestand von 279 Paaren auf 600 Paare angewachsen. Über ein neues Monitoring soll zukünftig allerdings die Entwicklung des Kormoranbestandes überwacht werden.

 

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