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Kein Jagdschein nach mehr als 10 Jahre altem Untreue-Vorwurf

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23. Juli 2010 | Jagdrecht Aktuell

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Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist jetzt die Klage eines Bauunternehmers auf Verlängerung seines Jagdscheines gescheitert, der wegen Beihilfe zur Untreue seit Februar 2007 rechtskräftig zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr strafgerichtlich verurteilt ist.

Der Kläger gelte, so das Verwaltungsgericht, wegen seiner strafgerichtlichen Verurteilung für die Dauer von 10 Jahren nach Rechtskraft des Strafurteils kraft Gesetzes als im jagd- und waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig. Hieran ändere insbesondere die Tatsache nichts, dass zwischen der letzten vom Kläger begangenen Straftat im Jahr 1996 und der Entscheidung der Behörde über seinen Verlängerungsantrag mehr als 10 Jahre vergangen seien.

Maßgeblich für den Fristbeginn ist, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, mithin nicht der Tattag, sondern der Tag der Verurteilung.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 2010 – 15 K 3959/09

 

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