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Jugendjagdschein

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10. April 2010 | Im Blickpunkt

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Ein Jagdschein darf erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren erteilt werden. Davor können Jugendliche ab 16 Jahre jedoch bereits einen Jugendjagdschein erhalten. Abgesehen von dem auf 16 Jahre herabgesetzten Mindestalter bestehen für die Erteilung eines Jugendjagdschein des gleichen Voraussetzungen wie bei einem ” normalen” Jagdschein.

Der Jugendjagdschein berechtigt sein Inhaber zur Jagd in Begleitung seines Erziehungsberechtigten oder einer von seinem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten volljährigen Begleitperson. Diese Begleitperson muss jagdlich erfahren sein, sie benötigt jedoch selbst keinen Jagdschein.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme als Schütze an Gesellschaftjagden.

der Jugendjagdschein berechtigt auch nicht zum Erwerb von Waffen und Munition, allerdings darf sich sein Inhaber die notwendigen Waffen und Munition für die Dauer der Ausübung der Jagd, des Trainings im jagdlichen Schießen oder der Teilnahme an jagdlichen Schießwettbewerben ausleihen. im Zusammenhang hiermit darf der Inhaber eines Jugendjagdschein des die Waffen auch (im nicht schussbereiten Zustand) ohne Erlaubnis führen.

Zur Jägerprüfung kann sich der angehende Jungjäger mit seinem 15. Geburtstag anmelden, den erforderlichen Jagdkurs kann er auch schon vor seiner 15. Geburtstag besuchen. Besteht er die Prüfung vor seinem 16. Geburtstag, wird in der Jugendjagdschein gleichwohl erst an seinen 16. Geburtstag ausgehändigt.

 

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