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Jagdkataster

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10. April 2010 | Im Blickpunkt

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Das Jagdkataster ist ein Verzeichnis aller Jagdreviere sowie deren Eigentümer. Je nach Landesrecht unterschiedlich wird das Jagdkataster Entweder durch die Unteren Jagdbehörden, durch die Jagdgenossenschaften oder durch die Gemeinden geführt.

Das Jagdkataster besteht aus

  • einer Übersichtsliste mit allen bejagdbaren (Teil-)Flurstücken,
  • eine Liste der bejagdbaren Flächen mit Angabe der Eigentümer,
  • einer Liste der einzelnen Jagdgenossen mit der Summe ihrer jeweiligen bejagdbaren Flächen sowie der Gesamtsumme aller bejagdbaren Flächen des jeweiligen Reviers sowie
  • Angaben über die Jagdpächter oder Eigenjagddesitzer der jeweiligen Reviere.
das Jagdkataster bildet die Grundlage für die Abstimmung bei den Jagdgenossenschaftsversammlungen, die Ausschüttung der von der Jagdgenossenschaft erzielten Überschüsse an die Jagdgenossen sowie die Verpachtung an den Jagdpächter.

 

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