Jagdhaftpflichtversicherung
Daneben benötigen auch ehemalige Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung, wenn sie ihre Jagdwaffen behalten wollen.
die Jagd auf Lichtversicherung tritt in den Fällen ein, in denen der Jagdschein Inhaber in Ausübung der Jagd einen Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt. Für die Jagdhaftpflichtversicherung sind folgende Mendestversicherungssummen vorgeschrieben:
- für Personenschäden: 500.000 € und
- für Sachschäden: 50.000 €.
Typischerweise umfasst die Jagdhaftpflichtversicherung auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Jagdhunde, zwei Frettchen und zwei Beizvögel. Dies ist jedoch nicht zwingend, maßgeblich ist insoweit der in der Versicherungspolice dokumentierte Versicherungsumfang.

