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Jagdhaftpflichtversicherung

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10. April 2010 | Im Blickpunkt

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Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Jäger gesetzlich vorgeschrieben. wer also einen Jagdschein lösen will oder dessen Verlängerung der Jagdbehörde beantragt, muss das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen, wobei die Versicherungszusage mindestens die gleiche Laufzeit aufweisen muss wie der beantragte Jagdschein.

Daneben benötigen auch ehemalige Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung, wenn sie ihre Jagdwaffen behalten wollen.

die Jagd auf Lichtversicherung tritt in den Fällen ein, in denen der Jagdschein Inhaber in Ausübung der Jagd einen Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt. Für die Jagdhaftpflichtversicherung sind folgende Mendestversicherungssummen vorgeschrieben:

  • für Personenschäden: 500.000 € und
  • für Sachschäden: 50.000 €.
Üblich und empfehlenswert ist jedoch der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung mit höheren Versicherungssummen, typischerweise mindestens 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.

Typischerweise umfasst die Jagdhaftpflichtversicherung auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Jagdhunde, zwei Frettchen und zwei Beizvögel. Dies ist jedoch nicht zwingend, maßgeblich ist insoweit der in der Versicherungspolice dokumentierte Versicherungsumfang.

 

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