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Hegegemeinschaft

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10. April 2010 | Im Blickpunkt

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eine hege Gemeinschaft definiert § 10a BJagdG als ein Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter, eine landschaftliche Einheit bildende Reviere zum Zwecke der Koordinierung von Hegemaßnahmen und Abschussplänen.

In der Regel sind solche Hegegemeinschaften privatrechtlich organisierte, freiwillige Personalvereinigungen. In einigen Bundesländern sieht das Jagdrecht jedoch auch vor, dass die Hegegemeinschaften von Amts wegen errichtet werden können.

von den Hegegemeinschaften zu unterscheiden sind in die so genannten Hegeringe, die kein Zusammenschluss im Sinne des Jagdrechtes darstellen, sondern lediglich Organisationseinheiten des Deutschen Jagdschutz-Verbandes bezeichnen.

 

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