Änderungen im Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern
17. März 2010 | Jagdrecht Aktuell
Das Landeskabinett hat den Entwurf des “Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze” beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Beabsichtigt ist eine umfangreiche Novelle des Waldrechts in Mecklenburg-Vorpommern,
Neben einer allgemeinen Anpassung an Europäische Normen sowie Bundesrecht und sonstiges Landesrecht sind unter anderem folgende Änderungen angestrebt:
- Wegfall einzelner Genehmigungspflichten (z.B. bei der Teilung von Kleinstflurstücken);
- Aufhebung des Vorkaufsrechts des Landes zu Gunsten öffentlicher Waldbesitzer;
- Erweiterung von Reitmöglichkeiten im Wald durch private Vereinbarungen;
- Weitgehende Gestaltungsfreiheit von Wald in denkmalgeschützten Parkanlagen;
- Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht zur Stärkung der Rechtssicherheit;
- Gründung eines Landeswaldforums zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements für den Wald.
Mecklenburg-Vorpommern gehört mit rd. 22 % Waldanteil an der Landesfläche zu den waldarmen Regionen (Durchschnittlicher Waldanteil in der Bundesrepublik Deutschland über 30 %, in der EU 42 %).

